Wohnhilfegesetz
Wie vielfältig der Staat den Weg zum Wohneigentum sonst noch fördert
Wohnungsbau und private Eigentumsbildung sind wirtschafts- und sozialpolitische Ziele von hohem Rang. Deshalb unterstützt und fördert der Luxemburger Staat die Eigentumsbildung im Rahmen des Wohnhilfegesetzes mit verschiedenen Maßnahmen, ganz besonders aber durch Bau- und Anschaffungsprämien sowie durch verschiedene Arten von Zinszuschüssen.
Jeder Bau- oder Kaufwillige sollte deshalb immer den Infoschalter des Wohnungsbauministeriums kontaktieren, um seine persönlichen Möglichkeiten feststellen zu lassen. Manchmal kommen auch noch kommunale Hilfen der Gemeinden hinzu. Es lohnt sich also immer, dort auch nachzufragen.
Besonders wichtig sind für den Einzelnen die Möglichkeiten der Zinszuschüsse, denn sie erleichtern den Darlehensnehmern die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen.
Auskünfte und Erläuterungen erhalten Sie bei uns oder unseren Außendienstpartnern, sowie beim
Ministère du Logement
Service des Aides au Logement
11, rue de Hollerich
L-1741 Luxembourg.
Mehr Informationen:
Telefon: 247-84860
Dort erhalten Sie auch alle Antragsunterlagen.