Vorausdarlehen

Vorausdarlehen – der Bausparvertrag löst es ab

Von einem Vorausdarlehen sprechen wir, wenn das tarifliche Mindestsparguthaben noch nicht oder noch nicht vollständig angespart wurde. In diesem Fall zahlen Sie zusätzlich zu den Zinsen für das Vorausdarlehen eine fest vereinbarte monatliche Sparrate. Dieses Vorausdarlehen ist praktisch von Beginn des Bausparvertrages an möglich, auch wenn noch kein Guthaben vorhanden ist. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen auf einen Schlag abgelöst und Sie tilgen nur noch das zinsgünstige Bauspardarlehen.

Während Sie den Bausparvertrag ansparen, können Sie sowohl die Steuervergünstigungen (Sonderausgaben) in Anspruch nehmen, als auch die Zinsen selbst steuerlich geltend machen. Dadurch verringern sich die Gesamtkosten der Finanzierung beträchtlich. Auch das Vorausdarlehen wird durch Eintragung einer Hypothek gesichert.

Über die derzeitigen Konditionen geben wir Ihnen gern Auskunft.